KanzleiphilosophieKanzleiphilosophie

Die überwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwalts- und Notarkanzlei wurde zum 01.05.2008 in Petersberg gegründet. Seit 1991 war der Kanzleiinhaber als Sozius in einer Wirtschaftskanzlei in Fulda als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht tätig und hat dort schwerpunktmäßig den Anwaltsbereich "Erbrecht und Vermögensnachfolge" aufgebaut und betreut.

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Umsetzung von Vermögensnachfolgekonzeptionen für die private Vermögensnachfolge und für die Unternehmensnachfolge von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei besteht in der Gründung von Stiftungen aller Art und in der Durchführung von Erbauseinandersetzungen, der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Durchführung von Testamentsvollstreckungen sowie in der Beratung und dem Entwurf von letztwilligen Verfügungen und Übergabeverträgen aller Art im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist auch die Beratung und der Entwurf von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie die Erstellung von Vermögensnachfolgekonzeptionen mit nationalem und internationalem Bezug.

In der Kanzlei werden unter Einbeziehung des jeweils aktuellen nationalen und internationalen Erbschaft-, Schenkung- sowie Ertragsteuerrechts und nach Erstellung eines umfassenden Vermögensstatus von der privaten Vermögensnachfolge bis hin zur Umwandlung von Unternehmen, der Abtretung von Gesellschaftsanteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften, korrespondierend mit der Errichtung von letztwilligen Verfügungen, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten, im Interesse der Mandanten Steuer- und Pflichtteilsvermeidungs­strategien entwickelt und umgesetzt. Dabei hat der Kanzleiinhaber bereits einen überregionalen Ruf erworben und ist seit Jahren als Referent im Rahmen der Rechtsanwaltsfortbildung, bei Vortragsveranstaltungen zu unterschiedlichen erbrechtlichen Themen und als Autor und Herausgeber von diversen Büchern und sonstigen Publikationen auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge tätig. Der Kanzleiinhaber wird in der jeweils aktuellen FOCUS-Anwaltsliste als Erbrechtsspezialist geführt. Ziel der Kanzlei ist die Vermeidung kostenaufwendiger Prozesse und die Herbeiführung einer zielgerichteten außergerichtlichen Einigung in allen Vermögensnachfolgefragen.

Die langjährige Tätigkeit des Kanzleiinhabers auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und des Erbrechts und das dadurch erworbene Vertrauen der Mandanten sind Auftrag und Verpflichtung, auch für die Zukunft alle regionalen und überregionalen Mandate mit ausgeprägtem Fachwissen zu betreuen. Dabei wird der Kanzleiinhaber von kompetenten Mitarbeitern unterstützt, die sich auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge besonders qualifiziert haben.

Seit der Ernennung zum Notar im Jahr 2008 bietet der Kanzleiinhaber aber auch sämtliche notariellen Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Schuld-, Immobilien-, Gesellschafts-, Handels- und des Erbrechts, und kann damit eine allumfassende Betreuung der Mandanten sicherstellen.